TRANSPARENT UND FAIR: HONORARBERECHNUNG IN DER KANZLEI THOMAS HUBER

Was kostet eine Steuerberatung? Unser Honorar wird grundsätzlich nach der für alle Steuerberater geltenden Vergütungsverordnung (StBVV) berechnet. Die Gebühr bemisst sich in der Regel nach dem Gegenstandswert (z.B. Einkommensteuererklärung = Summe der positiven Einkünfte). Für jede Leistung sind ein Mindest- und ein Höchstwert für die zu berechnende Gebühr vorgegeben. Innerhalb dieser Spanne liegt – je nach Umfang, der Komplexität und dem sich daraus ergebenden Zeitaufwand – die Gebühr für die erbrachte Leistung.

KOSTENERSPARNIS DURCH MITHILFE

Sie können durch Ihre Mitwirkung die Höhe der Gebühr beeinflussen: Bei entsprechender Vorbereitung der Unterlagen ist der Aufwand für uns meist geringer. Diese Kostenersparnis geben wir gerne an Sie weiter.

ZEITABRECHNUNG

Für verschiedene Beratungsleistungen – wie beispielsweise eine betriebswirtschaftliche Beratung – erfolgt die Berechnung unseres Honorars entsprechend unseres Zeitaufwands. Die Abrechnung auf Stundenbasis ist in vielen Fällen besser nachvollziehbar und oft auch günstiger für unsere Mandanten.

Berechnung des Honorars

HONORARPAUSCHALEN

Zur Erhöhung der Planungssicherheit bei unseren Mandanten sind wir grundsätzlich gerne bereit, regelmäßig wiederkehrende Leistungen wie Buchhaltungen und Lohn- und Gehaltsservice auch gegen Berechnung eines Pauschalhonorars zu übernehmen.

STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT

Die Kosten für die Steuerberatung sind nicht nur für Unternehmen, sondern auch im Privatbereich größtenteils steuerlich abzugsfähig.


Sie sind auf der Suche nach einem Steuerberater in Schwabmünchen oder im Raum Augsburg? Lernen Sie uns kennen und erfahren Sie gleich mehr über unsere Leistungen für Unternehmen und Privatleute. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!